„Wer nicht kämpft, kann nicht gewinnen“ ist das Motto unserer Kanzlei bereits seit 1992, d.h. seit dem Zeitpunkt, seit dem wir unseren Mandanten in der gesamten tschechischen Republik Rechtsbeistand auf allen Rechtsgebieten, einschließlich des Strafrechts gewähren.
Unsere Mandanten waren, sind oder können all diejenigen sein, die juristische Hilfe benötigen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer politischen oder religiösen Überzeugung oder ihrem sozialen Status.
Wir leisten Rechtsbeistand nicht nur als gewählte Verteidiger in Strafverfahren, sondern auch als Pflichtverteidiger „ex offo“. Gegebenenfalls bieten wir für diejenigen, die nachweislich die Verteidigung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, kostenfreie Verteidigung gemäß §33 Absatz 2 des tschechischen Strafgesetzbuches an. Dadurch sind unsere juristischen Dienste allen zugänglich.
Unsere juristischen Dienste sind an keinerlei Arbeitszeiten gebunden und wir stehen unseren Mandanten bei Bedarf 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Wir bieten unsere juristischen Dienste auch deutsch-, englisch- und russischsprachigen Mandanten an. Im Falle von Gerichtsverhandlungen in Deutschland oder Österreich bieten wir juristische Dienste mittels dort ansässiger, befreundeter Anwaltskanzleien an.
Weiter Informationen geben wir Ihnen gerne telefonisch oder auf Ihre schriftliche Anfrage hin.
Menschen sind glücklicherweise fehlbare Geschöpfe, sie sind für Gerechtigkeit nicht geschaffen - sie kennen lediglich das Recht. Kommen Sie daher und lassen Sie sich beraten. Wir heißen Sie gerne willkommen.